ADGAR
Teilnahmebedingungen
Anzeige des Jahres - Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle Auftraggeber von Anzeigenwerbung, die ihren Sitz in Österreich haben, Werbeagenturen und Werbegestalter für ihre Auftraggeber sowie Jurymitglieder.
Von der Teilnahme ausgeschlossen ist die Eigenwerbung von Verlagen sowie deren Interessenvertretungen.
- Die eingereichten Anzeigen müssen in österreichischen Printmedien oder Supplements erschienen sein. Wenigstens eine Schaltung muss in einem dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) angehörigen Objekt erfolgt sein. Diesen Anzeigen sind jene gleichgestellt, die nur in ausländischen Medien erschienen sind und deren österreichische Wertschöpfung nachgewiesen wurde.
- Einreichberechtigt sind alle Printkampagnen, deren Sujets mind. 5 Mal im Jahr in österreichischen Tageszeitungen, Wochenzeitungen oder Magazinen (bzw. in den Österreichteilen deutscher Illustrierter) inseriert wurden.
- Der Verband Österreichischer Zeitungen, dessen Mitglieder und der Manstein-Verlag behalten sich vor, selbst Anzeigen zur Einreichung zu bringen. Bei Einreichung von Anzeigen gemäß Punkt 2 wird die betreuende Agentur oder der Werbekunde eingeladen, die entsprechenden Credits einzusenden.
- Der Einsender unterwirft sich mit der Einsendung seiner Arbeiten dem Urteil der Jury und den Teilnahmebedingungen.
- Jede Einsendung muss die Urheberschaft aufzeigen und vollständige Angaben über Auftraggeber, Agentur und Ausführende enthalten.
- Der Einsender erklärt mit seiner Einsendung, dass er Inhaber der Urheber- und Leistungsschutzrechte beziehungsweise der Werknutzrechte ist und erteilt seine Zustimmung zur unentgeltlichen Veröffentlichung in Fachzeitschriften und in allen von den Mitgliedern des VÖZ herausgegebenen Publikationen. Im Falle von Regressansprüchen hält der Einsender den Manstein-Verlag, den Verband Österreichischer Zeitungen und dessen Mitglieder schad- und klaglos.
- Einsendungen, die den Teilnahmebedingungen nicht entsprechen, werden unter Ausschluss des Rechtsweges und ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen.
- Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.
Teilnahmebedingungen zum Download
Kreativer Einsatz von Printwerbung
Kriterien:
Prämiert werden außergewöhnliche Lösungen für Printwerbung, die über die üblichen Formate hinausgehen und die Werbebotschaft wirkungsvoll in VÖZ Mitgliedsmedien zur Geltung bringen.
Spezifikationen:
Diese Kategorie kann nicht über das Internet abgewickelt werden. Originale müssen in allen Bestandteilen, wie sie in den Printmedien erschienen sind, eingesendet werden und mit Credits versehen werden. Es dürfen nur Werbemittel eingereicht werden, die im Jahr 2009 geschalten wurden.
Teilnahmebedingungen und Credits
Sonderpreis "Kreativer Einsatz von Onlinewerbung"
Kriterien für die Einreichung:
Prämiert wird der kreative Einsatz von Onlinewerbung auf den Onlineportalen der VÖZ Mitgliedsmedien. Eingereicht werden können Site Brandings, Sonderwerbeformate oder kreativ kombinierte Onlinewerbemittel sowie Video Ads.
Spezifikationen zur Einreichung:
Werbemittelansichten müssen via Link im tatsächlichen Platzierungsumfeld (also auf einem Trägermedium / einer Website) durch den Einreicher zur Verfügung gestellt werden, für die Funktionalität dieser Urls ist ausschließlich das einreichende Unternehmen verantwortlich. Es dürfen nur Onlinewerbemittel eingereicht werden, die im Jahr 2009 geschalten wurden.
Wertung
Die Jury ermittelt einmal im Halbjahr die besten fünf Anzeigen je Kategorie. Diese werden mit einer Urkunde ausgezeichnet. Die jeweiligen Siegeranzeigen des Semifinales nehmen am Finale zur Wahl der "Anzeige des Jahres" teil, die Gewinner werden im Rahmen der alljährlichen ADGAR-Gala prämiert.
Jury
Die Jurymitglieder zur Wahl der "Anzeige des Jahres" werden vom Verband Österreichischer Zeitungen und vom Manstein Verlag bestellt. Jede Jury setzt sich aus Fachleuten der Bereiche Marketing, Werbung, Medien und Kommunikation zusammen. Den Jury-Vorsitz führt Hans-Jörgen Manstein. Die Jury ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich. Die Fachjury bewertet die eingereichten Anzeigen nach den Kriterien wirtschaftliche Kompetenz, kreative Kompetenz, zielgruppenadäquate Ansprache, mediengerechte Umsetzung, konzeptionelle Leistung und kreative Originalität. Die von der Jury getroffenen Entscheidungen unterliegen keinem Rechtszug. Sie sind endgültig.
Weiterführende Informationen und Hilfe bei Problemen bekommen Sie bei
Mag. Felicitas Moser, Telefon 01 / 533 79 79 - 115, Mail: wmvoezat


